27/01/2022

Mehr Vorgaben, mehr geregelte Möglichkeiten, mehr Blick auf die Belastungen und Umgebungsbedingungen des zu sanierenden Bauwerks. Zum Schutz der Bauherreninteressen ist die sogenannte TR Instandhaltung mit der rechtsverbindlichen Einführung nunmehr in Hessen und in fast allen Bundesländern zum Baurecht geworden. Die drei wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

(1) Aktueller Stand der Technik

Die TR Instandhaltung ersetzt bzw. ergänzt Teile der Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb), die bereits vor 20 Jahren eingeführt wurde. Bewährtes bleibt auch zukünftig erhalten. Aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis finden allerdings zusätzlich in der TR Instandhaltung Anwendung. Somit entspricht diese neue Grundlage für Planungs- und Ausführungsleistungen dem sogenannten „aktuellen Stand der Technik“. Ziel: Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauteilen für einen vor Sanierungsbeginn festgelegten Zeitraum.

(2) Besondere Eigenschaften und Restlebensdauer des Bauwerks

Um dieses Ziel zu erreichen, fokussieren wir die spezifischen Belastungen und Gefährdungen des Bauwerks. Was bedeutet das konkret? Bei Bestandsaufnahme von Brücken bspw. heißt es nicht selten: „Für so viel Verkehr nicht konzipiert!“ Die steigende Verkehrsbelastung sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Winter durch Taumittel machen den Brücken oder den Unterführungen zu schaffen. Parkhäuser und Tiefgaragen sind ebenso von den stärker werdenden chemischen und mechanischen Eingriffen betroffen, als seinerzeit bei Bau berücksichtigt wurde. Deswegen stellen wir sicher, dass diese Veränderungen bei der Planung von Sanierungen berücksichtigt werden. Die gewünschte Restlebens- bzw. Restnutzungsdauer des Bauwerks als weiteres wichtiges Kriterium für das Instandsetzungskonzept ist die Abwägung des Bauherrn zwischen technischer Notwendigkeit und der wirtschaftlichen Machbarkeit. In dieser Phase der Entscheidung stehen wir als Berater und Planer dem Auftraggeber von Anfang an zur Seite. Die Realisierung der Restlebensdauer erfolgt u.a. über die Instandsetzungsmethoden und die eingesetzten Baustoffe, die auf die definierten, individuellen Anforderungen des Bauwerks abgestellt sind.

(3) Inspektion und Wartung

Mit der TR Instandhaltung bilden Inspektion und Wartung einen wesentlichen Baustein der Gesamtsanierungsmaßnahme, um die angestrebte Restlebensdauer des Bauwerks zu erreichen. Über den sogenannten Instandhaltungs- und Inspektionsplan zeigen wir die erforderlichen Prüfintervalle und -maßnahmen auf. Damit hat der Bauherr genau aufeinander abgestimmte Vorgehensweisen an der Hand, um die Qualität der Sanierung zu sichern.

Die TR Instandhaltung fordert für alle Planungs- und Überwachungsleistungen von Betoninstandsetzungen die Expertise des Sachkundigen Planers.

TIPP: Sind Schäden, wie Betonabplatzungen, korrodierte Stahleinlagen oder Durchfeuchtungen am Stahlbetonbauwerk bereits sichtbar, wenden Sie sich an den zertifizierten Sachkundigen Planer.

Sprechen Sie mich an.

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