Wichtige baurechtliche Änderungen in der Betoninstandsetzung

Mehr Vorgaben, mehr geregelte Möglichkeiten, mehr Blick auf die Belastungen und Umgebungsbedingungen des zu sanierenden Bauwerks. Zum Schutz der Bauherreninteressen ist die sogenannte TR Instandhaltung mit der rechtsverbindlichen Einführung nunmehr in Hessen und in fast allen Bundesländern zum Baurecht geworden. Die drei wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Risse im Beton – Schönheitsfehler oder Handlungsbedarf?

„Schönheitsfehler“ sagen 85 % der Nicht-Fachleute zu Bauschäden wie Risse. „Vernachlässigbar“, entscheiden sie. Laut einer interdisziplinären Studie zur Wahrnehmung von Bauschäden unterschätzen Laien meistens die Tragweite von Schäden der mittleren Kategorie. Das trifft auch auf das Thema Risse im Bauwerk zu.Wie Sie als Bauherr unliebsame Überraschungen u.a. mit Blick auf das Sanierungsbudget und die Lebensdauer …

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