Wichtige baurechtliche Änderungen in der Betoninstandsetzung

Mehr Vorgaben, mehr geregelte Möglichkeiten, mehr Blick auf die Belastungen und Umgebungsbedingungen des zu sanierenden Bauwerks. Zum Schutz der Bauherreninteressen ist die sogenannte TR Instandhaltung mit der rechtsverbindlichen Einführung nunmehr in Hessen und in fast allen Bundesländern zum Baurecht geworden. Die drei wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Sanierung „auf die lange Bank“ schieben kostet

Das Schadensbild ist deutlich verschlechtert. Dabei liegen nur 18 Monate zwischen den durchgeführten Inspektionen. Was bedeutet das für das Sanierungsbudget? Ist der Bauherr gut beraten, wenn die Sanierung „auf die lange Bank geschoben“ wird?

Risse im Beton – Schönheitsfehler oder Handlungsbedarf?

„Schönheitsfehler“ sagen 85 % der Nicht-Fachleute zu Bauschäden wie Risse. „Vernachlässigbar“, entscheiden sie. Laut einer interdisziplinären Studie zur Wahrnehmung von Bauschäden unterschätzen Laien meistens die Tragweite von Schäden der mittleren Kategorie. Das trifft auch auf das Thema Risse im Bauwerk zu.Wie Sie als Bauherr unliebsame Überraschungen u.a. mit Blick auf das Sanierungsbudget und die Lebensdauer …

Datenschutz